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Förderleistungen

Fördern und Fordern
Beim Arbeitslosengeld II steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns.

Fordern
Das heißt, dass Sie in erster Linie selbst gefordert sind, konkrete Schritte zur Behebung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. So müssen Sie sich selbstständig bemühen, Ihre Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.

Fördern
Das bedeutet, dass das Jobcenter Kreis Groß-Gerau Sie bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt und Ihren Lebensunterhalt sichert. Wir bieten Ihnen zahlreiche Fördermöglichkeiten an um Sie in Arbeit zu vermitteln. Mit einer Fördermaßnahme, die exakt auf Ihre Situation zugeschnitten ist, verbessern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten. So erhöhen sich Ihre Chancen auf einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ihre integrationsfachkraft berät Sie individuell ob Sie eine Förderung benötigen und welche Maßnahmen für Sie in Fragen kommen. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Merkblatt "Vermittlungsdienste und Leistungen"
Merkblatt "Arbeitslosengeld II / Sozialgeld"

Eingliederungsleistungen
Das Jobcenter im Kreis Groß-Gerau kann die unten aufgeführten Eingliederungsleistungen erbringen. Die Entscheidung über eine für Sie in Frage kommende Förderung trifft die für Sie zuständige Integrationsfachkraft. Förderleistungen werden nur auf Antrag gewährt, der rechtzeitig gestellt werden muss. Nehmen Sie deshalb vor Beginn der Förderung Kontakt mit der für Sie zuständigen Integrationsfachkraft auf.

Arbeitsgelegenheit Mehraufwandsvariante
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte üben zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Maßnahmeträgern im Kreis Groß-Gerau aus, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich, wettbewerbsneutral sowie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind. Für die Tätigkeit werden zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 € für jede geleistete Stunde gezahlt. Die Arbeitszeit darf monatlich 100 Stunden nicht übersteigen. Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist im Rahmen der Weiterzahlung von Arbeitslosengeld II sichergestellt. Die Absicherung in der Unfallversicherung hat der Träger der Maßnahme zu gewährleisten.

Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie einen hilfsbedürftigen Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder für Schwerbehinderte Menschen sind längere Förderzeiten und höhere Zuschüsse möglich. Die Höhe und die Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Weiteres erfahren Sie auf der Seite Arbeitgeberservice.

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung für die Übernahme der Kosten für die entsprechende Weiterbildungsmaßnahme. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können ebenfalls erstattet werden.
Die Ausstellung eines Bildungsgutscheines setzt voraus, dass ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wird. Die Feststellung trifft Ihre integrationsfachkraft und setzt eine persönliche Beratung voraus. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Aus- und Weiterbildung
Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Das Jobcenter kann Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beauftragen. Diese Maßnahmen dienen der Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung.
Die Maßnahme kann auch bis zu einer Dauer von 4 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können übernommen werden.

Vermittlungsbudget
Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende können aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden.
Die Förderung umfasst folgende Leistungen:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Fahrkosten für Pendelfahrten
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung
  • Kosten für den Umzug
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Unterstützung der Persönlichkeit

"MIKA" Mit Kind in Arbeit - Passgenaue Kinderbetreuung
"Mit Kind in Arbeit" (MIKA): Unter diesem Motto wollen wir im Kreis Groß-Gerau sicher stellen, dass Sie eine gute Kinderbetreuung mit einem erfolgreichen Berufseinstieg verbinden können. Wir wissen, dass Sie als Eltern Tag für Tag vor besonderen organisatorischen Herausforderungen stehen. Die Klärung der Kinderbetreuung ist ein erste und wesentlicher Schritt, um den beruflichen Einstieg zu schaffen. Wenn Sie Ihr Kind verlässlich betreut wissen, können Sie sich leichter auf eine neue berufliche Herausforderung einstellen. Dabei wollen wir Sie mit dieser Broschüre unterstützen. Sie erhalten hier alle notwendigen Informationen, um die für Sie am besten passende verlässliche Betreuung für Ihr Kind organisieren zu können.
MIKA-Broschüre